Summary: | Am 01. Juli 1999 hat die Europäische Polizeibehörde - kurz Europol genannt - offiziell ihre Arbeit aufgenommen. Aufgrund der vielfach geäußerten Forderungen nach Übertragung exekutiver Befugnisse auf Europol nach dem Vorbild des Federal Bureau of Investigation (FBI) in den USA rückt zunehmend das Problem in den Vordergrund, daß das Polizeirecht in der Bundesrepublik Deutschland Ländersache ist. Europol und dessen schon bald zu erwartender Ausbau stehen daher im Spannungsfeld zwischen wirksamer internationaler Verbrechensbekämpfung einerseits und deutschem Föderalismus andererseits. Die Arbeit versucht, Europol detailliert aus Sicht der deutschen Länder zu beleuchten. Ziel der Untersuchung ist es, die Rechtsgrundlagen, die Notwendigkeit und die Grenzen von Europol und der Übertragung exekutiver Befugnisse auf Europol zu ermitteln.
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